Hersteller müssen künftig jeden statistisch signifikanten Anstieg der Häufigkeit oder des Schweregrades nicht schwerwiegender Vorkommnisse oder erwarteter unerwünschter Nebenwirkungen melden. Doch was heißt das genau?
Die IVDR fordert, dass Hersteller von Produkten ein Qualitätsmanagementsystem einrichten, dokumentieren, anwenden, aufrechterhalten, ständig aktualisieren und kontinuierlich verbessern. Doch was gilt es dabei zu beachten?
Der Countdown für den Übergang von der IVDD zur IVDR läuft nun auch für alle In-vitro-Diagnostika (IVDs). Für die meisten Hersteller gibt es noch viel zu tun, um alle Anforderungen erfüllen zu können.
Seit Mai 2022 greift die EU-Verordnung 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (IVDR). Viele Hersteller von IVD-Produkten stehen nun vor höheren und komplexeren Anforderungen.
Europa, Asien und Co: Wir halten Sie auf dem Laufenden und stellen für Sie weltweite Updates, neue Vorschriften und Richtlinien zusammen - Ausgabe 45/22.
Seien Sie bei der ersten deutschsprachigen Tagung zum Thema „Biologische Beurteilung“ dabei und sichern Sie sich rechtzeitig einen der limitierten Plätze zum Early Bird-Tarif.
Während wir unser Wissen filmisch für Sie aufbereiten, unterläuft uns auch gerne mal der eine oder andere kleine – oder auch größere – Versprecher. Sehen Sie selbst. Lachen erlaubt!
Vorhang auf für Teil 9 unserer Experten-Videoreihe. Heute im Fokus: die Durchführung der Gesamtschau der klinischen Daten und die Erstellung des klinischen Bewertungsberichts. Hören Sie rein!
Welche Dokumente sind Bestandteil der SOUP-Dokumentation? Und welche Rolle spielen Software-Lizenzen im Rahmen dieser Dokumentation? Wir beleuchten die grundlegenden Aspekte für Sie.
Auf sympathische und leicht ironische Weise erklärt unser Experte Torsten Hertz unterhaltsame Sachverhalte aus der Welt der Produkthauptakte eines Medizinprodukts.