Vertrags­formen

Unsere Vertragsformen

Werkvertrag, Dienstvertrag oder ANÜ

Wir sind der starke Partner für Hersteller von Medizinprodukten. Unser Team, bestehend aus aktuell mehr als 85 Expertinnen und Experten, berät und unterstützt Ihr Unternehmen auf dem gesamten Weg der MDR – und darüber hinaus. Von unserer Beratungsleistung über die Unterstützung im Entwicklungsprozess bis hin zur Bereitstellung externer Risikomanager: Wir bieten Ihnen im Rahmen unserer unterschiedlichen Vertragsformen die Möglichkeit, die gemeinsame Zusammenarbeit ganz gezielt auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Notwendigkeiten abzustimmen. Welche Herausforderung haben Sie? Wir haben die Lösung.

Inhaltsverzeichnis Vertragsformen

Werkvertrag

Liegt vor, wenn …
  • ein qualitativ individualisierbares Werk vereinbart und erstellt wird
  • qtec das Werk mit Hilfe der qtec Expert*innen unter eigener Verantwortung und nach eigenem Plan erstellt. Das bedeutet qtec legt die
    • Organisation der Arbeit,
    • zeitliche Disposition,
    • Zahl der qtec Expert*innen,
    • Eignung der qtec Expert*innen, usw.
    eigenständig fest
  • die qtec Expert*innen im Wesentlichen frei von Weisungen sind und ihre Arbeitszeit selbst bestimmen können und qtec lediglich solche Anweisungen erhält, die sich auf die Erfüllung des Werkes beziehen

BEISPIEL: Das Schreiben einer abgeschlossenen klinischen Bewertung

Dienstvertrag

Liegt vor, wenn …
  • eine bestimmte Tätigkeit geschuldet wird
  • qtec die geschuldete Tätigkeit mittels der qtec Expert*innen unter eigener Verantwortung und nach eigenem Plan ausführt. Das bedeutet, qtec legt die
    • Organisation der Dienstleistung,
    • zeitliche Disposition,
    • Zahl der qtec Expert*innen,
    • Eignung der qtec Expert*innen, usw.
    eigenständig fest
  • die qtec Expert*innen im Wesentlichen frei von Weisungen sind und ihre Arbeitszeit selbst bestimmen können

BEISPIEL: exploratives, entwicklungsbegleitendes Testen neuer SW Funktionen

ANÜ
Arbeitnehmerüberlassung

Liegt vor, wenn …
  • die qtec-Expert*innen in Ihre Arbeitsorganisation eingegliedert werden
  • die qtec-Expert*innen Ihren Weisungen unterliegen
  • die qtec-Expert*innen nach Ihren Vorstellungen und Zielen wie Ihre eigenen Arbeitnehmer eingesetzt werden

Achtung: Liegt nach einer wertenden Gesamtbetrachtung aller Umstände eine Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) vor, es wurde aber ein Werk- oder Dienstvertrag abgeschlossen, drohen lt. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Strafen von bis zu 50.000 €.

BEISPIEL: externer Risikomanager

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit

Benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung Ihrer klinischen Bewertung? Oder sind Sie auf der Suche nach einem externen Risikomanager? Wir unterstützen Sie gerne in Ihren Unternehmens­prozessen und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Kontakt +49 451 808 503 60