Teil 18 der ISO 10993 ist enthält einige Neuerungen, u.a. ist die Empfindlichkeit der analytischen Methode darzulegen, zu dem die Norm ein Verfahren vorgibt. Nach DIN EN ISO 10993-18:2020 Kap. 5.5 der Norm ist ein analytischer Schwellenwert AET (analytical evaluation threshold) festzulegen. Die Festlegung ist zu begründen (s. Anhang E der Norm). Der AET sollte größer als der LOQ sein, damit mittels der Analysemethode die Substanzen in den erforderlichen Konzentrationen bestimmt werden können.
Wer sich mit analytischen oder toxikologischen Berechnungen nicht auskennt, aber bereits die Verfahren nach Teil 17 der ISO 10993 angewandt hat, wird einige Parallelen wiedererkennen. Ausgehend von einer toxikologisch sicheren Dosis (DBT, Dose Based Threshold), dividiert durch einen Unsicherheitsfaktor und Einrechnung weiterer Faktoren, die die Anwendung des Medizinproduktes und Methode der Probengewinnung berücksichtigen, erhält man eine Konzentration AET, die die anzuwendende Mindestempfindlichkeit der analytischen Methode repräsentiert.
Der AET sollte also größer sein, als die Nachweisgrenze (LOQ, Limit Of Quantification) und sollte vorzugsweise von einem sicherheitsbasierten Schwellenwert (wie dem TTC) abgeleitet werden.
Es gibt nur wenige Stellschrauben, um den AET anzuheben:
Der Fall AET < LOQ sollte vermieden werden. Man kann in diesen Fällen den LOQ heranziehen, welches bei der toxikologischen Risikobewertung zu berücksichtigen ist.
Wenn es nicht möglich ist, mit dem errechneten AET eine chemische Analyse vorzunehmen, sind andere Tests zu nutzen, um die Unbedenklichkeit zu belegen (z.B. systemische Toxizität, Cytotoxizität).
Wer sich etwas mit der instrumentellen Analytik auskennt, wird die Unterschiede der Nachweis- und Bestimmungsgrenzen verstehen. Für alle anderen hier ein kurzer Abriss:
Ein Signal muss sich deutlich vom Hintergrundrauschen abheben (LOD), um nicht falsch gedeutet zu werden. Um das Signal zusätzlich zu quantifizieren, bedarf es einer bestimmten Signalstärke (LOQ), die darüber liegt. Weitere methodenabhängige Randbedingungen können die Nachweisgrenze weiter oben ansetzen (PQL). Für die genannten Grenzwerte sind auch andere Bezeichnungen üblich.
Übersicht zu den Begriffen und ihre relative Lage zueinander. Für einen gesicherten Nachweis muss ein zur Bewertung herangezogener Grenzwert oberhalb der Nachweisgrenze liegen.
Es gibt noch weitere Begriffe, z.B. instrument detection limit (IDL) oder method detection limit (MDL), die entweder Teilaspekte beschreiben oder synonym sind.
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